AGB

Die Firma Ambro-Immobilien ist eine Bürogemeinschaft von rechtlich eigenständigen Immobilienmaklern. Diese selbständigen Maklerinnen und Makler der Bürogemeinschaft werden auf Basis folgender Geschäftsbedingungen tätig:

1. Unsere Tätigkeit bezieht sich auf den Nachweis oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten gemäß § 652, § 653, § 654,§ 655, §656 BGB. Jegliches Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung (Maklerauftrag). Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen:

2. Unsere Nachweise sowie weitergegebene Informationen und Auskünfte sind nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, Empfänger und Anschrift sind uns mitzuteilen. Die volle Maklerprovision wird geschuldet, wenn unser Nachweis oder Informationen an Dritte weitergeleitet wurden und diese einen Vertrag schließen. Unterlassung kann Schadenersatzansprüche entsprechend den Bestimmungen des BGB nach sich ziehen. Provisionspflicht besteht ebenso, wenn ein Vertrag nicht allein, sondern mit anderen geschlossen wird.

3. Bereits bekannte Angebote (Vertragsgelegenheiten) müssen zurückgewiesen werden. Die nachgewiesene Vertragsgelegenheit gilt als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich mitteilt. Quelle und Datum sind mitzuteilen.

4. Provisionspflicht gemäß Ortsüblichkeit besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde vom Vermieter/Verkäufer andere Vertragsgelegenheiten erfährt, oder über die nachgewiesene Vertragsgelegenheit mit dem Nachfolger des Vermieters/Verkäufers einen Vertrag schließt, oder anstatt zu kaufen mietet, oder kauft, anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzu ferner Zeit eine Erweiterung oder Veränderung des geschlossenen Vertrages eintritt, z. B. erst nur gemietet wurde und zu einem späteren Zeitpunkt ein Kaufvertrag geschlossen wird. Provisionspflicht besteht auch bei Erwerb durch Zwangsversteigerung, bei Erwerb von Anteilen an Besitzgesellschaften sowie bei wirtschaftlicher Gleichwertigkeit.

5. Unser Maklerhonorar ist verdient und fällig mit Abschluss über die nachgewiesene oder vermittelte Vertragsgelegenheit (Abschluss des Hauptvertrages). Diese kann sein: Miet-, Pacht- Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurecht-, Renten-, Werklieferungs-, Gesellschafts- und Beteiligungs-Vertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder gleichwertiges. Es kommt allein auf den Abschluss in Folge unserer Tätigkeit an. Wird ein Nachweis ohne unser weiteres Zutun verwendet, ist uns unmittelbar nach Abschluss des Vertrages das Abschlussdatum und die vereinbarten Vertragskonditionen mitzuteilen.

6. Haftungsausschluss: Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben und Auskünfte. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenabschluss, Verkauf und Vermietung, Auslassungen und Irrtum bleiben vorbehalten.

7. Wir sind berechtigt auch für die anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

8. Jegliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Mahnsachen ist, soweit gesetzlich zulässig, Stralsund.

9. Wir übernehmen keine Gewähr für die vermittelten oder nachgewiesenen Objekte und keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner.

10. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit der weiteren Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist zwischen den Parteinen durch eine Regelung, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt, zu ersetzen.